Darf der Elektrogrill auf dem Balkon verwendet werden?
Darf man überhaupt auf dem Balkon grillen?
Eines vorweg: Grillen gehört nicht zu den Grundrechten des Menschen. Im juristischen Sinne hat der Gesetzgeber hier schon die eine oder andere Streiterei geregelt, die Urteile sind dabei jedoch sehr unterschiedlich.
» Mehr InformationenSo kann ein Gericht darüber entscheiden, dass jemand nur über einen bestimmten Zeitraum hinweg grillen darf und er dieses danach einzustellen hat. Genauso gehen andere Gerichtsentscheide in die Richtung, dass man seinen Nachbarn vor dem Grillen informieren muss.
Von besonderer Wichtigkeit ist in erster Linie auch immer, ob man Mieter oder Eigentümer des Hauses oder der Wohnung ist.
Elektrogrill auf dem Balkon
Wer mit einem Elektrogrill auf dem Balkon grillen möchte, hat in der Regel weniger Schwierigkeiten zu erwarten, als mit einem normalen Kohlengrill. Denn der Elektrogrill besitzt im Gegensatz zum Kohlengrill erhebliche Vorteile:
» Mehr InformationenVor- und Nachteile eines Elektrogrills
- Die Rauchentwicklung fällt nur sehr geringfügig aus.
- Er verursacht keinen Funkenflug.
- Er ist oftmals leichter zu reinigen als ein Holzkohlengrill.
- Er kann sogar innerhalb der Wohnung eingesetzt werden.
Leider besitzt er laut mancher Griller auch einen Nachteil:
- Viele sind überzeugt davon, dass das Fleisch nicht das typische Grillaroma beim Grillen erhält, welches beim Holz- und Gaskohlengrill so sehr geschätzt wird.
Was die Rauchentwicklung angeht, verstoßen Kohlengrills auf dem Balkon jedoch genau genommen sogar gegen das Immissionsschutzgesetz, welches es in manchen Bundesländern Deutschlands gibt.
Daher gilt: Wer auf dem Balkon grillen möchte, sollte sich alleine aufgrund der entfallenden Rauchentwicklung in erster Linie immer für einen Elektrogrill entscheiden.
Ein weiteres Problem ist jedoch der Grillgeruch. Dieser kann, je nach Grillgut, eine erhebliche Geruchsbelästigung entwickeln. Diesbezüglich entscheiden die meisten Gerichte zwar danach, dass dies vom Nachbarn innerhalb eines angemessenen Toleranzrahmens hinzunehmen sei, unangenehm ist er trotzdem.
Der Mietvertrag und die Hausordnung entscheiden
Wer sich nicht ganz sicher ist, ob das Grillen auf dem Balkon erlaubt ist oder nicht, der sollte nicht nur in den Mietvertrag blicken, sondern auch in die Hausordnung. In beiden Dokumenten befinden sich in der Regel entsprechende Hinweise, die unbedingt einzuhalten sind.
» Mehr InformationenZu beachten gibt es hierbei:
- Der Vermieter kann sowohl eine Erlaubnis, als auch ein Verbot des Grillens aussprechen.
- Elektrogrills sind in den meisten Fällen zwar ohne Vorbehalte einsetzbar, aber auch hier gibt es Ausnahmen, die dann jedoch im Mietvertrag oder der Hausordnung geregelt sind.
- Neben der Grillerlaubnis sollte gleichzeitig auch ein Blick darauf geworfen werden, bis zu welcher Uhrzeit gefeiert werden darf. Denn auch hier sind für gewöhnlich Grenzen gesetzt.
Besonders was den letzten Punkt angeht, sind einige Vermieter sehr streng. Da die eine oder andere Grillparty auch durchaus länger dauert, ist es daher sinnvoll, sich unbedingt an den festgelegten Ruhezeiten zu orientieren. Andernfalls kann der Vermieter unter Umständen eine Verwarnung aussprechen und später, bei Nichtbeachtung, sogar die Kündigung.
Tipp: Selbstverständlich kann die Grillparty auch innerhalb der Wohnung weitergehen. In der Regel geht es bei den festgelegten Zeiten hauptsächlich um die Entstehung von Lärm auf dem Balkon. Wird innerhalb der Wohnung Zimmerlautstärke eingehalten, entstehen für gewöhnlich keinerlei Probleme.
Übrigens entscheidet nicht immer die Hausordnung oder der Mietvertrag darüber, ob man grillen darf oder nicht. In seltenen Fällen hängt die Erlaubnis auch mit den Vorgaben zusammen, die innerhalb der Stadt oder Gemeinde festgelegt sind.
Grill und Grillgut – Was ist am besten geeignet?
Wer auf dem Balkon grillen möchte und hierzu einen Elektrogrill anschaffen will, kann sich zwischen unterschiedlichen Modellen entscheiden. Speziell für den Balkon gibt es zum Beispiel den Balkon-Elektrogrill. Doch es gibt noch weitere Modelle, die im Grunde alle auf für den Einsatz auf dem Balkon geeignet sind.
» Mehr InformationenDaneben kann auch das Grillgut zu einer besseren Stimmung beitragen, wenn es darum geht, dass der Nachbar den Geruch eher toleriert oder nicht. Besonders gut geeignet ist das folgende Grillgut:
Grillgut | Erläuterungen |
---|---|
Gemüse | Beim Grillen von Gemüse entsteht bemerkenswert wenig Rauch und somit weniger Ärger mit dem Nachbarn. |
Bratwurst | Sie sind relativ schnell fertig und somit auch rasch wieder vom Grill. |
Spieße | Durch die kleinen aufgespießten Fleischteile sind sie schnell durch. |
Dünne Steaks | Für sie gilt dasselbe wie für die Bratwürste und Spieße. Durch ihre geringe Dicke verbleiben sie nicht lange auf dem Grillrost. |
Was man auf dem Elektrogrill hingegen möglichst vermeiden sollte, ist sämtliches Grillgut in Verbindung mit Marinade. Denn diese entwickelt nicht nur einen manchmal sehr penetranten Geruch, sondern auch Rauch, dessen Entstehung man eigentlich vermeiden sollte.
Fazit – Vorsicht ist besser als Nachsicht
Wenn es um das Grillen auf dem Balkon geht, gibt es bestimmte Regelungen, an die man sich halten kann. Das Grillen gehört leider nicht zu den Grundrechten des Menschen, weswegen ein Vermieter dieses ohne Weiteres untersagen kann.
» Mehr InformationenWer ganz sichergehen möchte, der nutzt auf jeden Fall einen Elektrogrill, da dieser keinerlei Rauch oder Qualm entwickelt. Trotzdem ist ein Blick in die Hausordnung und den Mietvertrag sinnvoll. Denn in der Regel befinden sich hierin entsprechende Hinweise, an die man sich ganz einfach halten sollte.